Muss man für ehrenamtliche Arbeit ein bestimmtes Alter haben?
Man sollte möglichst volljährig sein.
Kann man auch nur für einen kurzen Zeitraum ehrenamtlich arbeiten?
Ja. Aber man sollte es bei Beginn des Gesprächs sagen, damit dies bei der Wahl der Aufgabe berücksichtigt werden kann.
Ich habe nur unregelmäßig Zeit, kann ich
dennoch ehrenamtlich bei Ihnen mitarbeiten?
Ja. Wir suchen zum Beispiel immer wieder Fahrer für Transportfahrzeuge oder Helfer, damit Bewohnerinnen und Bewohner einer Einrichtung an einer kulturellen Veranstaltung in einer anderen Einrichtung teilnehmen können. Oder wir helfen durch Fahrdienste mit, dass Bewohnerinnen und Bewohner der Stiftungs-einrichtungen unser jährliches Benefizkonzert besuchen können.
Vermittelt der Freundeskreis Ehrenamtliche auch in andere Aufgabenbereiche wie zum Beispiel in die Jugendhilfe?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen und nur zu einem Jugendhilfeträger, nämlich der Freiburger Waisenhausstiftung.
Vermittelt der Freundeskreis Ehrenamtliche auch in die Einrichtungen anderer Freiburger Altenhilfeträger?
Nur in Ausnahmefällen. Der Freundeskreis informiert Sie aber gerne über andere Träger.
Gibt es Möglichkeiten einer Kombination von ehrenamtlicher
und professioneller, also bezahlter, Arbeit?
Wir im Freundeskreis trennen beide Bereiche strikt. Wer bei den Stiftungseinrichtungen eine (bezahlte) Stelle sucht, muss sich bei der Personalabteilung der Stiftungsverwaltung bewerben.
Bekommen Funktionsträger des Freundeskreises, also zum Beispiel Vorstandsmitglieder, eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung?
Nein. Alle Funktionsträger arbeiten wie auch alle Mitglieder und die von uns vermittelten Ehrenamtlichen ohne Vergütung oder Aufwandsentschädigung.
Wenn ich mich ehrenamtlich in einer Stiftungseinrichtung engagiere, muss ich dann auch Mitglied im Freundeskreisverein werden?
Nein. Wir vermitteln auch Nicht-Mitglieder in Altenhilfeeinrichtungen der Stiftungsverwaltung. Man kann sich mit oder ohne Vereinsmitgliedschaft ehrenamtlich engagieren. Mitgliedsbeiträge für den Verein werden jedoch nicht erhoben, das ehrenamtliche Engagement gilt als geleisteter Mitgliedsbeitrag.
Wie finanziert sich der Freundeskreis?
Der Freundeskreis lebt finanziell von Spenden und Zuwendungen und einem Jahreszuschuss der Heiliggeistspitalstiftung von derzeit 1000 €. Außerdem stellt uns die Stiftungsverwaltung ein kleines Büro in der Wohnanlage Kreuzsteinäcker unentgeltlich zur Verfügung.
Ehrenamtliche sind während ihrer Tätigkeit unfall- und haftpflichtversichert. Der Träger der Einrichtung führt Beiträge für die freiwillig Engagierten an die gesetzliche Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Allgemeine Infos gibt es hier.
Alle Beschäftigten der Heiliggeistspitalstiftung, auch die ehrenamtlich Beschäftigten, sind bei der Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert. Ehrenamtliche sind durch die Stiftung zusätzlich auch haftpflichtversichert wenn ihnen bei ihrer Tätigkeit ein Missgeschick passiert. Ein klassisches Beispiel wäre der Sturz eines Heimbewohners beim Spazierengehen. Hier tritt die betriebliche Haftpflichtversicherung ein.
Wenn der Ehrenamtliche mit dem privaten KFZ eine ehrenamtlich betreute Person befördert und diese dabei verletzt wird, übernimmt den beim Betreuten entstandenen Schaden die KFZ-Haftpflicht- und die (falls vorhanden) Insassenversicherung des Ehrenamtlichen, sofern der Ehrenamtliche Unfallverursacher ist. Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, tritt dessen Haftpflichtversicherung ein.